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Solidaritätsausweis

Alle Syna-Mitglieder, die in einer dem GAV MEM angeschlossenen Vertragsfirma beschäftigt sind, haben das Recht auf Rückerstattung der Solidaritätsbeiträge.

Rückerstattung der Solidaritätsbeiträge in der Maschinenindustrie

Als Syna-Mitglied erhalten Sie zu diesem Zweck von Ihrem Arbeitgeber den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» ausgehändigt. Dieser wird in den meisten Firmen der Lohnabrechnung von Januar oder Februar beigelegt. Ist dies nicht der Fall, kann der Beleg auf dem Personalbüro bezogen werden.

Bei diesem Dokument handelt es sich um ein «Wertpapier» das bestätigt, dass für das vorangegangene Jahr der Solidaritätsbeitrag von 60 Franken vom Lohn abgezogen wurde. Wichtig: Bei Verlust des persönlichen «Ausweises Solidaritätsbeiträge» gibt es keinen Ersatz, d.h. keine Rückerstattung mehr!

Ausweis bis spätestens 31. Dezember einlösen!

Alle Syna-Mitglieder können den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» persönlich auf dem für sie zuständigen Syna-Sekretariat abgeben oder per Post zustellen (unbedingt Postscheck- oder Bankkonto angeben).

Bei Problemen in dieser Angelegenheit melden Sie sich umgehend beim zuständigen Sekretariat ihrer Syna-Region.

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