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Coiffeurbranche: neuer Gesamtarbeitsvertrag

Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine Vereinbarung zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für die Coiffeurbranche verständigt. Die Vereinbarung sieht Lohnerhöhungen zur Aufwertung der Berufserfahrung, verstärkten Schutz gegen Lohndumping und Massnahmen gegen Scheinselbstständigkeit vor.
Im Rahmen der Erneuerung des GAV für die Coiffeurbranche haben sich die Sozialpartner (Unia/Syna und Coiffuresuisse) auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt. Bei den Gesprächen ging es im Wesentlichen um die Löhne und die Einführung konkreter Massnahmen zur Bekämpfung des Lohndumpings. Aufgrund der steigenden Zahl kleiner Billigsalons, speziell in den Ballungsräumen und Grenzgebieten, hat sich der Preisdruck erheblich verschärft und die Arbeitsbedingungen haben sich verschlechtert, insbesondere auch wegen der wenigen Kontrollen und der bestehenden Lücken im GAV. Bis heute legte der GAV keinen Mindestlohn für Mitarbeitende ohne anerkanntes Diplom fest. Diese Lücke führte zur Verbreitung von missbräuchlichen Lohndumping-Praktiken.

Die Sozialpartner haben sich unter anderem auf die folgenden Punkte verständigt:

  • Unterstellung von Coiffeusen und Coiffeuren ohne anerkannte Ausbildung unter den GAV
  • Ein Anstieg der Mindestlöhne während der ersten fünf Tätigkeitsjahre für alle Lohnkategorien
    Ab dem 5. Berufsjahr nach der Ausbildung verdienen die Coiffeusen und Coiffeure mindestens
    - 4000 Franken für Coiffeusen und Coiffeure mit EFZ
    - 3900 Franken für Coiffeusen und Coiffeure mit EBA
    - 3800 Franken für Coiffeusen und Coiffeure ohne anerkannte Ausbildung
  • Lohnzuschlag von 200 Franken für Mitarbeitende, die Lehrlinge ausbilden
  • Verbesserung der Bedingungen für Familien: Urlaub bei Erkrankung eines Kindes, 5 Tage Vaterschaftsurlaub

Die Sozialpartner haben sich darüber hinaus auf Instrumente zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit (missbräuchliche Stuhlmiete) und Pseudopraktika geeinigt. Sie haben ebenfalls Schritte unternommen, um die Kontrolltätigkeit insbesondere im Tessin zu verstärken.

Der Ratifizierungsprozess für den GAV läuft und wird Ende Mai 2017 abgeschlossen sein. Wird er von allen Parteien ratifiziert, wird beim Seco ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.

Die Sozialpartner möchten mit dem Inkrafttreten des neuen GAV einen Beitrag zur Aufwertung der Coiffeurbranche leisten.


Weitere Auskünfte:
Irene Darwich, Zentralsekretärin Coiffeurbranche

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